1101-1

Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder
des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern
- Abgeordnetengesetz -
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2007

Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 54

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

mehrfach geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1071)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag

§ 1 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Landtag

Abschnitt II
Mitgliedschaft im Landtag und Beruf

§ 2 Schutz der freien Mandatsausübung
§ 3 Wahlvorbereitungsurlaub
§ 4 Berufs- und Betriebszeiten
§ 5 Mitglieder anderer Volksvertretungen

Abschnitt III
Entschädigung der Abgeordneten und Versorgung

Titel 1
Entschädigung

§ 6 Entschädigung
§ 7 Auszahlungsbetrag

Titel 2
Aufwandsentschädigung

§ 8 Grundsatz
§ 9 Kostenpauschale
§ 10 Reisekostenentschädigung
§ 11 Anwesenheit in Sitzungen
§ 12 Übernachtungsgeld
§ 13 Fahrkostenerstattung
§ 14 Reisen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns
§ 15 Wegfall des Anspruchs auf Aufwandsentschädigungen

Titel 3
Leistungen nach Ausscheiden aus dem Landtag

§ 16 Übergangsgeld
§ 16a Übergangsregelung zum Übergangsgeld
§ 17 Anspruch auf Altersentschädigung
§ 17a Übergangsregelung zum Anspruch auf Altersentschädigung
§ 18 Höhe der Altersentschädigung
§ 18a Übergangsregelungen zur Höhe der Altersentschädigung
§ 19
§ 20 Gesundheitsschäden
§ 21Versorgungsausgleich
§ 22 Nicht abgerechnete Leistungen
§ 23 Hinterbliebenenversorgung
§ 24 Anwendung beamtenrechtlicher Vorschriften

Titel 4
Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen,
Unterstützungen

§ 25 Zuschuss zu den Kosten in Krankheitsfällen
§ 26 Unterstützungen

Titel 5
Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge

§ 27 Anrechnung beim Zusammentreffen mehrerer Bezüge

Titel 6
Gemeinsame Vorschriften

§ 28 Anpassung der Grund- und Aufwandsentschädigungen
§ 29 Beginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
§ 30 Verzicht/Übertragbarkeit
§ 31 Rundung
§ 32 Begriffsbestimmungen

Abschnitt IV
Angehörige des öffentlichen Dienstes im Landtag

Titel 1
Wahlvorbereitungsurlaub

§ 33 Wahlvorbereitungsurlaub

Titel 2
Abgeordnete mit einem mit dem Mandat unvereinbaren Amt

§ 34 Unvereinbare Ämter
§ 35 Ruhen der Rechte und Pflichten
aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
§ 36 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats
§ 37 Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
§ 38 Beförderungsverbot
§ 39 Entlassung
§ 40 Wahlbeamte auf Zeit
§ 41 Richter und Angestellte des öffentlichen Dienstes

Titel 3
(weggefallen)

Abschnitt V
Unabhängigkeit des Abgeordneten

§ 47 Verhaltensregeln
§ 48 Überprüfung der Abgeordneten
§ 49 Verschwiegenheitspflicht und Aussagegenehmigungsrecht

Abschnitt VI
Rechtsstellung und Leistungen an die Fraktionen

§ 50 Fraktionsbildung
§ 51 Rechtsstellung
§ 52 Organisation
§ 53 Verschwiegenheitspflicht der Fraktionsangestellten
§ 54 Geld- und Sachleistungen
§ 55 Rechenschaftsbericht
§ 56 Rechnungsprüfung
§ 57 Beendigung der Rechtsstellung und Liquidation

Abschnitt VII

§ 58 Ausführungsbestimmungen

Abschnitt VIII
(Inkrafttreten)

Anlage Richtlinie für das Verfahren der Überprüfung der Abgeordneten gemäß § 48 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz)





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: