2030-11-4

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für die Verwendung als Amtsanwalt in der Laufbahngruppe 2
des Justizdienstes des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Amtsanwaltsausbildungs- und Prüfungsordnung - APOAAD M-V)

Vom 8. März 2010

Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 182

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Voraussetzungen der Ernennung
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen
§ 3 Bewerbung, Auswahl und Zulassung
§ 4 Rechtsverhältnis

Abschnitt II
Ausbildung

§ 5 Dauer der Ausbildung
§ 6 Gliederung der Ausbildung
§ 7 Fachwissenschaftliches Studium
Erster und Dritter Ausbildungsabschnitt
§ 8 Fachpraktische Ausbildung
Zweiter Ausbildungsabschnitt
§ 9 Leitung der fachpraktischen Ausbildung
§ 10 Begleitende Lehrveranstaltungen
§ 11 Zeugnisse
§ 12 Entlassung aus der Amtsanwaltsausbildung

Abschnitt III
Prüfung

§ 13 Amtsanwaltsprüfung
§ 14 Rechtsstellung nach der Prüfung
§ 15 Regelung für behinderte Menschen
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Aufgrund des § 26 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687) verordnet das Justizministerium im Benehmen mit dem Innenministerium: