200-1-137

Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes
über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler
(Spätaussiedlerzuweisungslandesverordnung - AusZuwLVO)

Vom 22. November 2001

Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 487

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zuweisung und Aufnahme
§ 2 Mitwirkung der kreisangehörigen Gemeinden
§ 3 Nachweis ausreichenden Wohnraums und eines Arbeits-,
Ausbildungs- oder Studienplatzes oder des sonstigen den
Lebensunterhalt sichernden Einkommens
§ 4 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten





Aufgrund des § 1 Abs. 1 des Zuständigkeitsneuregelungsgesetzes vom 20. Dezember 1990 (GVOBl. M-V 1991 S. 2) und des § 4 Satz 1 des Gesetzes über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Februar 1996 (BGBl. I S. 225), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. Juni 2000 (BGBl. I S. 775), verordnet die Landesregierung: