753-2-4

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS)

Vom 5. Oktober 1993

Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 887

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 29

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es der Anerkennung nach § 22 erst ab 1. Oktober 1995; bis zu diesem Zeitpunkt können Sachverständige nach § 16 Abs. 1 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten tätig werden.

Schwerin, den 5. Oktober 1993

Der Umweltminister
Frieder Jelen