753-2-4 Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - VAwS) Vom 5. Oktober 1993Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 887
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§ 29
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung
in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es der Anerkennung nach
§ 22
erst ab 1. Oktober 1995; bis zu
diesem Zeitpunkt können Sachverständige nach § 16 Abs. 1 der
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten tätig werden.
Schwerin,
den 5. Oktober 1993
Der Umweltminister
Frieder Jelen |