D 933-0-2

Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen
(BO P)

Vom 15. Februar 1979

Fundstelle: Sonderdruck Nr. 1/1979 des Mitteilungsblattes der Staatlichen Bahnaufsicht des Ministeriums für Verkehrswesen 1979

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

Gilt nach Anlage II Kapitel XI Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 des Einigungsvertrages fort.

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundforderungen
§ 3 Verantwortung des Rechtsträgers der Pioniereisenbahn

Abschnitt II
Zustimmungs- und Genehmigungsverfahren;
bahnaufsichtliche Prüfung

§ 4 Vorbereitung und Durchführung von
Investitions- und Rekonstruktionsmaßnahmen
§ 5 Bauvorhaben im Bereich der Bahnanlagen
§ 6 Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen; Betriebsart
§ 7 Bahnaufsichtliche Prüfung
§ 8 Inbetriebnahme; Betriebsaufnahme

Abschnitt III
Bahnanlagen

§ 9 Unterbau
§ 10 Oberbau
§ 11 Spurweite
§ 12 Längsneigung
§ 13 Bogengestaltung
§ 14 Gestaltung der Gleisanlage
§ 15 Lichtraumumgrenzung
§ 16 Gleisabstände
§ 17 Höhengleiche Kreuzungen mit anderen Bahnen
§ 18 Brücken
§ 19 Kilometersteine, Neigungszeiger
§ 20 Einfriedungen, Näherungen von Straßen und Wegen
§ 21 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen, Wegen oder Plätzen
§ 22 Bahnsteige
§ 23 Namen von Bahnhöfen und Haltepunkten, Uhren
§ 24 Arbeitsgruben
§ 25 Sicherungsanlagen
§ 26 Fernmeldeanlagen
§ 27 Maschinentechnische Anlagen
§ 28 Elektrotechnische Anlagen
§ 29 Prüfung der Bahnanlagen

Abschnitt IV
Fahrzeuge

§ 30 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 31 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 32 Achsfahrmasse, Fahrzeugmasse je Längeneinheit
§ 33 Achsstand und Bogenlauf
§ 34 Radsätze
§ 35 Federn, Zug- und Stoßeinrichtungen
§ 36 Freie Räume und vorstehende Teile
an den Stirnseiten der Fahrzeuge
§ 37 Bremsen
§ 38 Dampfkessel und Druckgefäße der Fahrzeuge
§ 39 Anschriften
§ 40 Ausrüstung der Triebfahrzeuge
§ 41 Ausrüstung der Wagen
§ 42 Instandhaltung der Fahrzeuge

Abschnitt V
Bahnbetriebsdienst

§ 43 Allgemeines
§ 44 Leitung, Organisation, Durchführung und
Überwachung des Bahnbetriebsdienstes
§ 45 Bahnbetriebsangehörige
§ 46 Rangierdienst
§ 47 Bilden der Züge
§ 48 Zugfahrdienst
§ 49 Fahrten mit Nebenfahrzeugen
§ 50 Unfälle

Abschnitt VI
Schlußbestimmungen

§ 51 Übergangsbestimmungen
§ 52 Ausnahmegenehmigungen
§ 53 Zuständigkeit anderer Organe
§ 54 Inkrafttreten
Anhang I Begriffsbestimmungen
Anhang II Verzeichnis der in dieser Ordnung und den dazugehörigen Anweisungen aufgeführten Standards





Aufgrund des § 9 Abs. 2 der Verordnung vom 22. Januar 1976 über die Staatliche Bahnaufsicht - Bahnaufsichtsverordnung (BAVO) - (GBl. I Nr. 3 S. 33) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgende Ordnung erlassen: