223-3-7

Allgemeine Ordnung für die Abschlußprüfung an Beruflichen Schulen
- Prüfungsordnung Berufliche Schulen (POBS) -

Vom 5. Juli 1996

Fundstelle: GVOBl. M-V 1996, S. 472

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zweck der Prüfung
§ 3 Prüfungstermine und Prüfungsablauf
§ 4 Meldung zur Prüfung
§ 5 Prüfungsausschuß
§ 6 Fachausschüsse
§ 7 Beschlußfähigkeit und Abstimmungsverfahren
§ 8 Einspruchsrecht des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
§ 9 Gliederung und Umfang der Prüfung
§ 10 Festlegung der Vornoten und Eintragung in die Prüfungsliste
§ 11 Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 12 Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
§ 13 Erste Prüfungskonferenz
§ 14 Bekanntgabe der Ergebnisse und Zuwahl von Fächern für die mündliche Prüfung
§ 15 Zweite Prüfungskonferenz und Durchführung der mündlichen und praktischen Prüfung
§ 16 Dritte Prüfungskonferenz und Ergebnis der Prüfung
§ 17 Zeugnisse
§ 18 Wiederholungsprüfung
§ 19 Niederschriften
§ 20 Teilnahme von Gästen
§ 21 Verfahren bei Rücktritt, Krankheit, Täuschung und Störungen
§ 22 Besondere Bestimmungen für behinderte Prüflinge
§ 23 Einrichtung von Nichtschülerprüfungen
§ 24 Zulassung von Nichtschülern
§ 25 Prüfungs- und Fachausschüsse für die Nichtschülerprüfung
§ 26 Besondere Verfahrensvorschriften
§ 27 Ergebnis der Prüfung und Zeugnis
§ 28 Besondere Bestimmungen für Fernunterrichtsteilnehmer
§ 29 Inkrafttreten und Außerkrafttreten





Aufgrund des § 30 Nr. 4 und des § 69 Nr. 5 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (GVOBl. M-V S. 205) verordnet das Kultusministerium: