Nach § 3
Abs.
1 des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuer im Land Mecklenburg-Vorpommern
vom
17. Dezember 2001 (GVOBl. M-V S. 605) bedürfen die kirchlichen Steuerordnungen
und die Kirchensteuerbeschlüsse sowie ihre Änderungen der staatlichen
Anerkennung.
Das Kirchengesetz zur Neufassung des Kirchengesetzes über
die Erhebung von Kirchensteuern (Kirchensteuerordnung - KiStO kath.) vom Juli
2002 für das Erzbistum Berlin wird hiermit anerkannt.
Die Anerkennung
gilt nur für die auf dem Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern liegenden
Kirchengemeinden dieser Kirche.
Schwerin, den 1. Oktober 2002
Im
Auftrag
Olschewski