2128-1

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bestattungsgesetz - BestattG M-V)

Vom 3. Juli 1998

Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 617

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§ 19

Einschränkung von Grundrechten

Für die Durchführung der Leichenschau nach § 4 Abs. 1 dieses Gesetzes wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ( Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.