2128-1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz - BestattG M-V) Vom 3. Juli 1998 Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 617
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§ 2
Ehrfurcht vor den Toten
Wer mit Leichen oder Leichenteilen umgeht, hat dabei die gebotene
Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren. Gleiches gilt für den Umgang
mit Fehlgeborenen. |