2128-1

Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen
im Land Mecklenburg-Vorpommern
(Bestattungsgesetz - BestattG M-V)

Vom 3. Juli 1998

Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 617

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§ 2

Ehrfurcht vor den Toten

Wer mit Leichen oder Leichenteilen umgeht, hat dabei die gebotene Ehrfurcht vor dem toten Menschen zu wahren. Gleiches gilt für den Umgang mit Fehlgeborenen.