300-9

Abkommen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Mecklenburg-Vorpommern
über die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Binnenschiffahrtssachen

Vom 1. Juni/12. August 1993

Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 594

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5





Die Freie und Hansestadt Hamburg

und

das Land Mecklenburg-Vorpommern

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen: