2021-1-7

Verordnung
über die gleichzeitige Durchführung von Kommunalwahlen und Wahlen
der Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Mecklenburg-Vorpommern
(DKEVO M-V)

Vom 28. Januar 2009

Fundstelle: GVOBl. M-V 2009, S. 209

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Wahlbezirk, Wahlraum
§ 3 Wahlvorstand
§ 4 Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigungen
§ 5 Wahlschein, Wahlbrief
§ 6 Bekanntmachungen
§ 7 Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk
§ 8 Anlagen
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2





Aufgrund des § 77 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Januar 2009 (GVOBl. M-V S. 82) geändert worden ist, verordnet das Innenministerium: