- 1.
Steuern und ähnliche Abgaben,
- 2.
Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen,
- 3.
Einzahlungen der sozialen Sicherung,
- 4.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte,
- 5.
Privatrechtliche Leistungsentgelte,
- 6.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen,
- 7.
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen
Erzeugnissen,
- 8.
Andere aktivierte Eigenleistungen,
- 9.
Sonstige laufende Einzahlungen,
- 10.
Summe der laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der
Nummern 1 bis 9),
- 11.
Personalauszahlungen,
- 12.
Versorgungsauszahlungen,
- 13.
Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen,
- 14.
Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferauszahlungen,
- 15.
Auszahlungen der sozialen Sicherung,
- 16.
Sonstige laufende Auszahlungen,
- 17.
Summe der laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Summe der
Nummern 11 bis 16),
- 18.
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit
(Saldo der Nummern 10 und 17),
- 19.
Zinseinzahlungen und sonstige Finanzeinzahlungen,
- 20.
Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen,
- 21.
Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Saldo der Nummern
19 und 20),
- 22.
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (Summe der Nummern 18 und
21),
- 23.
Außerordentliche Einzahlungen,
- 24.
Außerordentliche Auszahlungen,
- 25.
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Saldo der Nummern
23 und 24),
- 26.
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen
(Summe der Nummern 22 und 25),
- 27.
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen,
- 28.
Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten,
- 29.
Einzahlungen aus immateriellen Vermögensgegenständen,
- 30.
Einzahlungen aus Sachanlagen,
- 31.
Einzahlungen aus Finanzanlagen,
- 32.
Einzahlungen aus sonstigen Ausleihungen und Kreditgewährungen,
- 33.
Einzahlungen aus Vorräten,
- 34.
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern
27 bis 33),
- 35.
Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände,
- 36.
Auszahlungen für Sachanlagen,
- 37.
Auszahlungen für Finanzanlagen,
- 38.
Auszahlungen für sonstige Ausleihungen und Kreditgewährungen,
- 39.
Auszahlungen für Vorräte,
- 40.
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe der Nummern
35 bis 39),
- 41.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Saldo der
Nummern 34 und 40),
- 42.
Finanzmittelüberschuss/Finanzmittelfehlbetrag (Summe der Nummern 26
und 41),
- 43.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
- 44.
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen,
- 45.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen (Saldo der Nummern 43 und 44),
- 46.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit,
- 47.
Auszahlungen zur Tilgung von Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit,
- 48.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
(Saldo der Nummern 46 und 47),
- 49.
Abnahme der liquiden Mittel,
- 50.
Zunahme der liquiden Mittel,
- 51.
Veränderung der liquiden Mittel (Saldo der Nummern 49 und 50),
- 52.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe
der Nummern 45, 48 und 51),
- 53.
Einzahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen,
- 54.
Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten Zahlungsvorgängen,
- 55.
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern und ungeklärten
Zahlungsvorgängen (Saldo der Nummern 53 und 54),
- 56.
Kontrollrechnung (Summe der Nummern 42, 52 und 55),
- 57.
Stand der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 31. Dezember
des Haushaltsvorjahres,
- 58.
Stand der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zum 31. Dezember
des Haushaltsjahres (Summe der Nummern 48 und 57),
- 59.
Stand der liquiden Mittel zum 31. Dezember des Haushaltsvorjahres,
- 60.
Stand der liquiden Mittel zum 31. Dezember des Haushaltsjahres (Saldo der
Nummern 59 und 51).
Amtsangehörige Gemeinden haben anstelle des Satzes 1 Nummer 46 bis 51 sowie
57 bis 60 folgende Posten auszuweisen:
Ämter haben bei den Posten nach Satz 1 Nummer 46 bis 51 sowie 57 bis 60 nur
den auf ihren Haushalt entfallenden Anteil an den Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
und den liquiden Mitteln auszuweisen. Die Sätze 2 und 3 gelten für die
zuständige Verwaltungsbehörde des Amtes entsprechend.