2020-2-26

Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden,
Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen
(Entschädigungsverordnung - EntschVO M-V)

Vom 9. September 2004

Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 468

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Gewährung von Entschädigungen
§ 4 Stadtvertretervorsteher, seine Stellvertreter und die Mitglieder des
Vorstandes oder Präsidiums in den kreisfreien Städten
§ 5 Stadtvertretervorsteher und Vorsitzende der Gemeindevertretung
in hauptamtlich verwalteten Gemeinden
§ 6 Ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters
in hauptamtlich verwalteten Gemeinden
§ 7 Kreistagspräsident, seine Stellvertreter und
die Mitglieder des Vorstandes oder Präsidiums
in den Landkreisen
§ 8 Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden
§ 9 Amtsvorsteher und Vorsitzende des Amtsausschusses
§ 10 Fraktionsvorsitzende
§ 11 Vorsitzende der Ortsteilvertretung und Ortsteilvorsteher
§ 12 Gleichstellungsbeauftragte
§ 13 Vorsitzende der Verbandsversammlung und
Verbandsvorsteher von Zweckverbänden
§ 14 Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen
§ 15 Entgangener Arbeitsverdienst, Reisekostenvergütung, Betreuungskosten
§ 16 Andere ehrenamtlich tätige Bürger
§ 17 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten





Aufgrund des § 174 Abs. 1 Nr. 8 der Kommunalverfassung in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205) verordnet das Innenministerium: