793-3

Fischereigesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
(Landesfischereigesetz - LFischG M-V)

Vom 13. April 2005

Fundstelle: GVOBl. M-V 2005, S. 153

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§§ 5, 20, 21, 25 und 26 geändert sowie § 24 neu gefasst durch Artikel 25 des Gesetzes vom 23. Mai 2006 (GVOBl. M-V S. 194) - gegenstandslos gemäß Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2007 (GVOBl. M-V S. 318)

2.

§§ 5, 20, 21, 25, 26 geändert, § 24 neu gefasst durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. Juli 2010 (GVOBl. M-V S. 383, 395)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Fischereibefugnis

Zweiter Abschnitt
Fischereirecht

§ 3 Inhalt des Fischereirechts
§ 4 Fischereirecht und Fischereiausübungsrecht
§ 5 Fischereipacht und Übertragung selbstständiger Fischereirechte
§ 6 Fischereierlaubnis

Dritter Abschnitt
Fischereischein und Fischereiabgabe

§ 7 Fischereischein
§ 8 Fischereischeinprüfung
§ 9 Fischereiabgabe
§ 10  Rechtsvorschriften zum Fischereischein und zur Fischereiabgabe

Vierter Abschnitt
Fischereiausübung

§ 11 Verwendung und Mitführen von Fanggeräten
§ 12 Verbote
§ 13 Fischerei in Nationalparken und Naturschutzgebieten
§ 14 Kennzeichnung und Registrierung
§ 15 Fischereibezirke
§ 16 Betretungsrecht und Zugang zu den Gewässern
§ 17 Fischerei auf überfluteten Grundstücken

Fünfter Abschnitt
Schutz der Fischbestände und der Fischerei

§ 18 Schonbezirke
§ 19 Schadensverhütende Maßnahmen bei Anlagen
§ 20 Fischwechsel und Fischwege
§ 21 Ablassen von Gewässern
§ 22  Rechtsvorschriften zum Schutz der Fischbestände und der Fischerei

Sechster Abschnitt
Fischereiverwaltung

§ 23 Fischereibehörden
§ 24 Fischereiaufsicht
§ 25 Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher

Siebter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen

§ 26 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anlage





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: