223-3-74

Verordnung zur Ausbildung und Prüfung an
Berufsfachschulen des Gesundheitswesens und der Sozialpflege
(Gesundheits- und Sozialpflege-Berufsfachschulverordnung - GSBFSVO M-V)

Vom 20. April 2006

Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 413, Mittl.bl. BM M-V 2006, S. 300

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich und Zielsetzung
§ 2 Bildungsgänge und Dauer der Ausbildung

Teil 2
Aufnahmebestimmungen

§ 3 Voraussetzungen für die Zulassung
§ 4 Zulassung
§ 5 Auswahlverfahren
§ 6 Zulassungsverfahren für Ausländer und Aussiedler

Teil 3
Ausbildung

§ 7 Stundentafeln und Rahmenpläne
§ 8 Weiterführende Schulabschlüsse
§ 9 Leistungsbewertung
§ 10 Leistungsnachweise
§ 11 Allgemeine Bestimmungen zur Unterrichtsorganisation und -durchführung
§ 12 Versetzung
§ 13 Praktische Ausbildung
§ 14 Praktikum
§ 15 Vorbereitung und Durchführung des Praktikums

Teil 4
Prüfung und Berechtigungen

§ 16 Abschluss der Ausbildung
§ 17 Prüfungsausschuss, Teilprüfungsausschüsse
§ 18 Prüfungsgegenstände, Termine
§ 19 Meldung zur Prüfung
§ 20 Festlegung der Vornoten
§ 21 Erste Prüfungskonferenz
§ 22 Verfahren bei Rücktritt, Täuschung, Behinderung und Störungen
§ 23 Schriftliche Prüfung
§ 24 Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Prüfung
§ 25 Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten
§ 26 Praktische Prüfung und Kolloquium
§ 27 Zweite Prüfungskonferenz
§ 28 Bekanntgabe der Ergebnisse und Zuwahl von Fächern für die mündliche Prüfung
§ 29 Mündliche Prüfung
§ 30 Besucher
§ 31 Dritte Prüfungskonferenz, Ergebnis der Prüfung
§ 32 Wiederholung der Abschlussprüfung
§ 33 Zeugnisse und Leistungsnachweise
§ 34 Prädikat
§ 35 Niederschriften
§ 36 Besondere Bestimmungen für behinderte Schüler
§ 37 Nichtschülerprüfungen
§ 38 Antragstellung und Zulassung zur Nichtschülerprüfung
§ 39 Besondere Verfahrensvorschriften für Nichtschülerprüfungen
§ 40 Ergebnis der Nichtschülerprüfung
§ 41 Auswertung der Prüfung

Teil 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 42 Anlagen
§ 43 Übergangsbestimmungen
§ 44 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10





Aufgrund des § 9 Abs. 1 , der §§ 30 und 33 Satz 3 und des § 69 Nr. 4 und 6 des Schulgesetzes vom 15. Mai 1996 (GVOBl. M-V S. 205), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 6. Oktober 2005 (GVOBl. M-V S. 510) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Sozialministerium: