B 213-1-8

Landesverordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
(Gutachterausschusslandesverordnung - GutALVO M-V)

Vom 29. Juni 2011

Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, S. 441

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Teil 1
Gutachterausschuss

§ 1 Bildung
§ 2 Zusammensetzung
§ 3 Bestellung der Mitglieder
§ 4 Verpflichtung der Mitglieder
§ 5 Abberufung von Mitgliedern
§ 6 Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder
§ 7 Aufgaben des Gutachterausschusses
§ 8 Befugnisse des vorsitzenden Mitglieds
§ 9 Besetzung im Einzelfall, Beschlussfassung
§ 10 Geschäftsstelle

Teil 2
Leistungen und Verfahren

§ 11 Verfahren
§ 12 Kaufpreissammlung
§ 13 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
§ 14 Übersicht über die Bodenrichtwerte
§ 15 Grundstücksmarktbericht
§ 16 Bekanntmachung und Veröffentlichung
§ 17 Zusammenarbeit der Gutachterausschüsse
§ 18 Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis

Teil 3
Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte

§ 19 Bildung
§ 20 Zusammensetzung
§ 21 Besetzung im Einzelfall, Beschlussfassung
§ 22 Aufgaben
§ 23 Geschäftsstelle
§ 24 Anzuwendende Vorschriften

Teil 4
Aufsicht, Kosten

§ 25 Aufsicht
§ 26 Kosten

Teil 5
Schlussbestimmungen

§ 27 Übergangsvorschriften
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Aufgrund des § 199 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung: