203-1-1

Landesverordnung über die Wahl
der Gleichstellungsbeauftragten und
ihrer Stellvertreterin
(Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz)

Vom 13. Oktober 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 955

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§ 27

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Schwerin, den 13. Oktober 1994

Der Ministerpräsident
Dr. Berndt Seite

Der Innenminister
Rudi Geil