203-1-1 Landesverordnung über die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin (Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz) Vom 13. Oktober 1994Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 955
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§ 27
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Schwerin, den 13. Oktober 1994
Der Ministerpräsident
Dr.
Berndt Seite
Der Innenminister
Rudi Geil |