203-1-1

Landesverordnung über die Wahl
der Gleichstellungsbeauftragten und
ihrer Stellvertreterin
(Wahlordnung zum Gleichstellungsgesetz)

Vom 13. Oktober 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 955

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

Überschrift, §§ 1, 5, 6, 7, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 21 geändert, §§ 24, 25 eingefügt, §§ 4, 26 neu gefasst durch Verordnung vom 13. Februar 2007 (GVOBl. M-V S. 77)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Vorschriften über die Vorbereitung und die Durchführung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten

§ 1 Bestellung des Wahlvorstandes
§ 2 Allgemeine Wahlvorbereitungen
§ 3 Beschlüsse
§ 4 Wählerinnen- und Gleichstellungsbeauftragtenverzeichnis
§ 5 Einspruch gegen das Wählerinnen- oder
Gleichstellungsbeauftragtenverzeichnis
§ 6 Wahlausschreiben
§ 7 Wahlvorschläge, Einrichtungsfrist und Inhalt
§ 8 Sonstige Erfordernisse
§ 9 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand,
ungültige Wahlvorschläge
§ 10 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
§ 11 Bekanntgabe der Wahlvorschläge
§ 12 Sitzungsniederschriften
§ 13 Ausübung des Wahlrechts, Stimmzettel,
ungültige Stimmabgabe
§ 14 Wahlhandlung
§ 15 Schriftliche Stimmabgabe
§ 16 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
§ 17 Stimmabgabe in besonderen Fällen
§ 18 Feststellung des Wahlergebnisses
§ 19 Wahlniederschrift
§ 20 Benachrichtigung der gewählten Bewerberin
§ 21Bekanntgabe des Wahlergebnisses
§ 22 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
§ 23 Berechnung von Fristen

Abschnitt 2
Besondere Vorschriften für die Wahl der Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Gleichstellungsbeauftragten der Landesverwaltung

§ 24 Vorbereitung der Wahl
§ 25 Stimmabgabe, Feststellung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Abschnitt 3
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 26
§ 27 Inkrafttreten





Aufgrund des § 11 Abs. 6 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GleichstellungsG M-V) vom 18. Februar 1994 (GVOBl. M-V S. 343) verordnet die Landesregierung: