630-16

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes
Mecklenburg-Vorpommern für das Haushaltsjahr 2005
(Haushaltsgesetz 2005)

Vom 6. Oktober 2005

Fundstelle: GVOBl. M-V 2005, S. 494

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans
§ 2 Kreditermächtigungen
§ 2a Sicherung weiterer Kredite
§ 3 Betragsgrenze nach § 37 Abs. 2 Buchstabe a und § 38 Abs. 1 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern
§ 4 Haushaltswirtschaftliche Sperren
§ 5 Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung
§ 6 Sonstige Bewirtschaftungsmaßnahmen
§ 7 Deckungsfähigkeit
§ 8 Besetzung von Stellen
§ 9 Besondere Personalausgaben
§ 10 Drittfinanzierte Stellen
§ 11 Anwendung des § 54 Abs. 1 Satz 2
der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern
§ 12 Bewegliche Sachen und Grundstücke
§ 13 Überlassung von Programmen der automatisierten Datenverarbeitung
§ 14 Bürgschafts- und andere Verträge
§ 15 Übertragbarkeit
§ 16 Verbindlichkeit von Erläuterungen
§ 17 Komplementärfinanzierung und sonstige Ermächtigungen
§ 18 Ermächtigung zur Änderung der Ansätze
bei Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen
§ 19 Besonderheiten im Rahmen der Kosten-
und Leistungsrechnung
§ 20 Weitergeltung von Bestimmungen
§ 21 In-Kraft-Treten
Anlage





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: