630-4-2

Gesetz über die Feststellung eines
Zweiten Nachtrages zum Haushalt für das Haushaltsjahr 1996
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 1996)

Vom 17. Juni 1996

Fundstelle: GVOBl. M-V 1996, S. 269

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Zweiter Nachtragshaushalt 1996
§ 2 Kreditermächtigung
§ 3 Änderung des Haushaltsgesetzes 1996
§ 4 Inkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: