2032-1-1

Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete
(Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HsLeistbVO M-V)

Vom 28. Januar 2005

Fundstelle: GVOBl. M-V 2005, S. 60

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Leistungsbezüge aus Anlass von Berufungs- und Bleibeverhandlungen
§ 2 Leistungsbezüge für besondere Leistungen
§ 3 Leistungsbezüge für die Wahrnehmung von Funktionen
oder besonderen Aufgaben
§ 4 Forschungs- und Lehrzulagen
§ 5 Satzungen der Hochschulen
§ 6 Ruhegehaltfähigkeit
§ 7 In-Kraft-Treten





Aufgrund des § 17 Abs. 1 und 2 des Landesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. September 2001 (GVOBl. M-V S. 321), der durch das Gesetz vom 20. Dezember 2004 (GVOBl. M-V S. 551) eingefügt worden ist, verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und nach Anhörung der Hochschulen: