221-11-9

Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und
künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HSNtVO M-V)

Vom 8. August 2011

Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, S. 898

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ohne Ablieferungspflicht
§ 3 Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Aufgrund des § 71 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18) verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium: