221-11-9 Verordnung über die Nebentätigkeit des wissenschaftlichen und |
| § 1 | Geltungsbereich |
| § 2 | Vergütung für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst ohne Ablieferungspflicht |
| § 3 | Nutzungsentgelt für privatärztliche Leistungen |
| § 4 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Aufgrund des § 71 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Januar 2011 (GVOBl. M-V S. 18) verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium: