300-11

Hinterlegungsgesetz
(HintG M-V)

Vom 9. November 2010*

*Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung eines Hinterlegungsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze vom 9. November 2010 (GVOBl. M-V S. 642)

Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 642

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Hinterlegungsstellen, Hinterlegungskasse
§ 2 Übertragung der Aufgaben
§ 3 Abgabe an eine andere Hinterlegungsstelle
§ 4 Einsichtsrecht
§ 5 Überprüfung von Entscheidungen

Abschnitt 2
Annahme

§ 6 Hinterlegungsfähige Gegenstände
§ 7 Annahme zur Hinterlegung
§ 8 Antrag
§ 9 Einzahlungen oder Einlieferung vor Stellung des Annahmeantrages
§ 10 Verfahren nach Erlass der Annahmeanordnung

Abschnitt 3
Verwaltung der Hinterlegungsmasse

§ 11 Zahlungsmittel
§ 12 Keine Verzinsung
§ 13 Wertpapiere, Urkunden, Kostbarkeiten
§ 14 Besorgung von Wertpapiergeschäften während der Hinterlegung

Abschnitt 4
Benachrichtigungen

§ 15 Benachrichtigung bei schuldbefreiender Hinterlegung
§ 16 Benachrichtigung bei Hinterlegung eines Sparbuchs
§ 17 Benachrichtigung des Nachlassgerichts
§ 18 Benachrichtigung des Betreuungs- und Familiengerichts
§ 19 Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft
§ 20 Benachrichtigung der Hinterlegungskasse von Abtretungen, Pfändungen und ähnlichen Veränderungen

Abschnitt 5
Herausgabe

§ 21 Herausgabeanordnung
§ 22 Antrag auf Herausgabe, Nachweis der Berechtigung
§ 23 Bescheinigung, öffentliche Beglaubigung
§ 24 Herausgabeersuchen von Behörden
§ 25 Frist zur Klage
§ 26 Herausgabeort, Haftung nach der Herausgabe

Abschnitt 6
Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe

§ 27 Einunddreißigjährige Frist
§ 28 Dreißigjährige Frist
§ 29 Erneuter Fristbeginn
§ 30 Verfall der Hinterlegungsmasse

Abschnitt 7
Hinterlegung in besonderen Fällen

§ 31 Genehmigung der Aufsichtsbehörde einer Stiftung