2011-1-4 Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) Vom 4. Juli 2000Fundstelle: GVOBl. M-V 2000, S. 295
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§ 11
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
(1) § 9 Abs. 1
Nr. 16, 17 und 18
tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats
in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung
in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt zwanzig Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten
außer Kraft.
Schwerin, den 4. Juli 2000
Der Innenminister
Dr. Gottfried Timm |