2011-1-4

Verordnung über das Führen und Halten von Hunden
(Hundehalterverordnung - HundehVO M-V)

Vom 4. Juli 2000

Fundstelle: GVOBl. M-V 2000, S. 295

Ausgabe im Zusammenhang

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§ 11

In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) § 9 Abs. 1 Nr. 16, 17 und 18 tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt zwanzig Jahre nach ihrem In-Kraft-Treten außer Kraft.

Schwerin, den 4. Juli 2000

Der Innenminister
Dr. Gottfried Timm