2223-2

Vertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern

Vom 14. Juni 1996

Fundstelle: GVOBl. M-V 1996, S. 556

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Glaubensfreiheit
Artikel 2 Jüdische Feiertage
Artikel 3 Zusammenwirken
Artikel 4 Freundschaftsklausel
Artikel 5 Friedhöfe
Artikel 6 Gedenkstätten
Artikel 7 Denkmalpflege
Artikel 8 Bildungs- und Sozialeinrichtungen
Artikel 9 Vertretung in Medien
Artikel 10 Finanzielle Leistungen
Artikel 11 Gebühren- und Steuerbefreiung
Artikel 12 Inkrafttreten, Schlußbestimmungen
Anlage Zusatzprotokoll zum Vertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern
Bekanntmachung Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern vom 14. Juni 1996
Vom 23. Oktober 1996





Das Land Mecklenburg-Vorpommern (im folgenden: das Land),

vertreten durch den Ministerpräsidenten, Herrn Dr. Berndt Seite,

und

alle Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern (im folgenden: der Landesverband),

vertreten durch die satzungsmäßigen Vertreter,

haben auf der Grundlage der vom Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und von der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern gewährleisteten Stellung der korporierten Religionsgemeinschaften im freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat

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in dem Bewußtsein, für das jüdische Leben in diesem Lande eine besondere Verantwortung zu tragen, die aus der Geschichte Deutschlands gewachsen ist,

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in dem Bewußtsein des unermeßlichen Leides, das die jüdische Bevölkerung in Deutschland und Europa erdulden mußte, insbesondere der Vernichtung des jüdischen Lebens auch in Mecklenburg und Vorpommern,

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eingedenk der staatlichen Ignoranz in den Jahren der kommunistischen Diktatur gegenüber den jüdischen Gemeinden, die eine Neubelebung jüdischen Gemeindelebens weitgehend verhindert hat,

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in dem Bestreben, das kulturelle Erbe des Judentums im Land zu wahren und zu pflegen,

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in dem Wunsch, der Jüdischen Gemeinschaft in Mecklenburg-Vorpommern den Wiederaufbau des Gemeindelebens zu erleichtern,

folgenden Vertrag geschlossen: