226-3

Gesetz zur Förderung und Entwicklung der Kinder-
und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit,
des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes,
der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der
Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter
(Kinder- und Jugendförderungsgesetz - KJfG M-V)
- Drittes Landesausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz -

Vom 7. Juli 1997

Fundstelle: GVOBl. M-V 1997, S. 287

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§ 6 geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2005 (GVOBl. M-V S. 640)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Regelungsbereich
§ 2 Kinder- und Jugendarbeit
§ 3 Jugendsozialarbeit
§ 4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
§ 5 Beratung für junge Menschen
§ 6 Umfang der Jugendförderung
§ 7 Ehrenamtliche Tätigkeit und Weiterbildung
§ 8 Ehrenamtliche Tätigkeit und Freistellung
§ 9 Fortbildung und Freistellung der hauptberuflichen Fachkräfte und Mitarbeiter
§ 10 Verfahrensvorschriften
§ 11 Inkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: