2221-5

Kirchengesetz vom 18. November 2006 über kirchliche Stiftungen
in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
(Kirchliches Stiftungsgesetz - KStiftG)

Vom 23. November 2006

Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 863

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Abschnitt
Kirchengesetzlicher Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

Zweiter Abschnitt
Die rechtsfähige kirchliche Stiftung

§ 2 Begriff der rechtsfähigen kirchlichen Stiftung
§ 3 Entstehung der Stiftung
§ 4 Stiftungssatzung

Dritter Abschnitt
Die Verwaltung der Stiftung

§ 5 Stiftungsverwaltung
§ 6 Vermögenserhalt
§ 7 Buchführung, Jahresabschluss

Vierter Abschnitt
Die Aufsicht über die Stiftung

§ 8 Stiftungsaufsicht
§ 9 Durchführung der Stiftungsaufsicht
§ 10 Zustimmungsvorbehalte
§ 11 Beanstandung
§ 12 Anordnung und Ersatzvornahme
§ 13 Abberufung von Organmitgliedern
§ 14 Bestellung von Beauftragten
§ 15 Umwandlung, Zusammenlegung, Aufhebung, Satzungsänderung
§ 16 Aufsicht über Stiftungen der Diakonie
§ 17 Schriftwechsel mit Stiftungsbehörden der Länder

Fünfter Abschnitt
Die nichtrechtsfähige kirchliche Stiftung

§ 18 Begriff der nichtrechtsfähigen kirchlichen Stiftung
§ 19 Treuhandvertrag
§ 20 Genehmigung und Anzeige
§ 21 Buchführung, Jahresabschluss

Sechster Abschnitt
Verzeichnis

§ 22 Stiftungsverzeichnis

Siebter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 23 Sprachgebrauch
§ 24 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten