66-8

Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens des Landes
„Kommunaler Fonds zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen Mecklenburg-Vorpommern“
(Kommunales Ausgleichsfondsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - KAFG M-V)

Vom 5. Februar 2010

Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 46

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Errichtung des Sondervermögens
§ 2 Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens
§ 3 Finanzierung des Sondervermögens
§ 4 Entnahmen aus dem Sondervermögen
§ 5 Mitwirkung des FAG-Beirats
§ 6 Stellung im Rechtsverkehr und Verwaltung des Sondervermögens
§ 7 Wirtschaftsplan und Jahresrechnung des Sondervermögens
§ 8 Inkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: