605-2

Gesetz zur Einführung der Doppik
im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen
(Kommunal-Doppik-Einführungsgesetz - KomDoppikEG M-V) *)

*)Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 410)

Fundstelle: GVOBl. M-V 2007, S. 410

Geltungsbeginn: 1.1.2008, Geltungsende: 31.12.2017

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Umstellung auf die doppelte Buchführung
§ 2 Eröffnungsbilanzstichtag
§ 3 Anhang
§ 4 Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung
der Eröffnungsbilanz und des Anhangs
§ 5 Wertansätze in der Eröffnungsbilanz
§ 6 Inhalt des Anhangs
§ 7 Anlagenübersicht
§ 8 Forderungsübersicht
§ 9 Verbindlichkeitenübersicht
§ 10 Übersicht über die aus dem Vorjahr fortgeltenden Haushaltsermächtigungen
§ 11 Verfahren der Aufstellung und Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs
§ 12 Korrektur der Eröffnungsbilanz
§ 13 Erstmalige Aufstellung eines Gesamtabschlusses
§ 14 Letztes Haushaltsjahr mit einer kameralen Rechnungslegung
§ 15 Sonderregelung für die zwei ersten Haushaltsjahre
nach der Umstellung auf die doppelte Buchführung
§ 16 Weitergeltung von Vorschriften
§ 17 Landkreise, Ämter, Zweckverbände
§ 18 Kostenregelung