B 14-3

Gesetz zur Lastentragung im Verhältnis von Land und kommunalen Körperschaften wegen Verletzung von supranationalen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen bei Sanktionen aufgrund von Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union1
(Kommunales Lastentragungsgesetz - KLastG M-V)

Vom 26. Oktober 2010

1ABl. C 115/47 vom 9. Mai 2008

Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 614

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Lastentragung bei Sanktionen aufgrund von Artikel 260 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
§ 2 Erstattung und Kürzung
§ 3 Rückerstattung
§ 4 Inkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: