2222-4

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern

Vom 15. September 1997

Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 2

Ausgabe im Zusammenhang

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Artikel 18
Artikel 19
Artikel 20
Artikel 21
Artikel 22
Artikel 23
Artikel 24
Artikel 25
Artikel 26
SCHLUSSPROTOKOLL
Anlage Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. September 1997
Vom 5. Januar 1998





DER HEILIGE STUHL,

vertreten durch

den Apostolischen Nuntius in Deutschland

Erzbischof
Dr. Giovanni Lajolo,

und

DAS LAND MECKLENBURG-VORPOMMERN,

vertreten durch

den Ministerpräsidenten
Dr. Berndt Seite,

-

einig in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und der Katholischen Kirche in Recht und Freiheit neu zu ordnen,

-

im Bewußtsein der Eigenständigkeit von Staat und Kirche, im gegenseitigen Respekt vor ihrem Selbstbestimmungsrecht und in Bereitschaft zur Zusammenarbeit,

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in Achtung vor der Religionsfreiheit des Einzelnen,

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in dem gemeinsamen Anliegen, die Menschenwürde und die Menschenrechte zu achten und zu schützen,

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in der Einsicht, daß christlicher Glaube, kirchliches Leben und karitatives Wirken einen Beitrag für das Gemeinwohl und den Gemeinsinn der Bürger in einer pluralen Gesellschaft leisten,

schließen unter Anerkennung der Fortgeltung des Kondordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 und unbeschadet einer Fortgeltung des Vertrages des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 diesen

Vertrag