2222-3

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg,
dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung
von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg

Vom 22. September 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 1026

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Artikel 1

(1) In Hamburg wird ein Erzbistum mit einem Erzbischöflichen Stuhl und einem Metropolitankapitel errichtet.

(2) Erzbischof und Metropolitankapitel nehmen ihren Sitz bei der Kirche "Maria - Hilfe der Christen" in Hamburg.

(3) Erzbistum, Erzbischöflicher Stuhl und Metropolitankapitel sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.