2222-3 Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg Vom 22. September 1994Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 1026
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Artikel 1
(1) In Hamburg wird ein Erzbistum mit einem Erzbischöflichen
Stuhl und einem Metropolitankapitel errichtet.
(2) Erzbischof und Metropolitankapitel nehmen ihren Sitz
bei der Kirche "Maria - Hilfe der Christen" in Hamburg.
(3) Erzbistum, Erzbischöflicher Stuhl und Metropolitankapitel
sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. |