2222-3

Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg,
dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung
von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg

Vom 22. September 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 1026

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Schlußprotokoll

1.
Zu Artikel 2 Absatz 1

2.
Zu Artikel 4 Absatz 3
und zu Artikel 6 Absätze 2 und 3

3.
Übergangsregelung zu Artikel 11

4.
Übergangsregelung zu Artikel 12

Anlage Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrages zwischen dem Heiligen Stuhl und der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung von Erzbistum und Kirchenprovinz Hamburg
Vom 8. November 1994





In Würdigung des Bestrebens der katholischen Kirche, die pastorale Situation in den vertragschließenden Ländern zu verbessern und in dem gemeinsamen Wunsch, die vertraglichen Beziehungen zwischen Staat und Kirche im Geiste freiheitlicher Partnerschaft fortzuentwickeln,

schließen der Heilige Stuhl

und

die Freie und Hansestadt Hamburg,

das Land Mecklenburg-Vorpommern

und

das Land Schleswig-Holstein

unter Anerkennung der Fortgeltung des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich vom 20. Juli 1933 und unbeschadet einer Fortgeltung des Vertrages des Freistaates Preußen mit dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 folgenden

Vertrag: