2126-6 Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das | ||||||
| Anlage
Erster Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen | |
| Artikel 1 | Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister |
| Artikel 2 | Inkrafttreten, Neubekanntmachung |
Dem zwischen dem 14. März 2006 und dem 26. Juni 2006 unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.