111-6-2

Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern
(Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V)

Vom 2. März 2011*

*Verkündet als Artikel 1 der Verordnung zum Wahlrecht, zu den Kosten der Landtagswahlen und zur Änderung der Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V S. 94)

Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, S. 94

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

I. Allgemeine Regelungen

§ 1 Wahlbehörden, Wahrnehmung von Aufgaben durch das Amt
§ 2 Hilfen für beeinträchtigte Personen
§ 3 Anschriften
§ 4 Störungen durch höhere Gewalt
§ 5 Öffentliche Bekanntmachungen
§ 6 Zustellungen
§ 7 Repräsentative Wahlstatistik
§ 8 Sicherung der Wahlunterlagen
§ 9 Vernichtung von Wahlunterlagen

II. Wahlorgane

§ 10 Neutralität der Wahlorgane
§ 11 Bildung und Tätigkeit der Wahlausschüsse
§ 12 Bildung und Tätigkeit der Wahlvorstände
§ 13 Zusätzliche Vorschriften für Briefwahlvorstände
§ 14 Aufwandsentschädigung

III. Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Wahlschein

§ 15 Eintragung in das Wählerverzeichnis
§ 16 Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses
§ 17 Berichtigung und Abschluss des Wählerverzeichnisses
§ 18 Wählerverzeichnis bei Stichwahlen
§ 19 Wahlscheinanträge
§ 20 Erteilung von Wahlscheinen
§ 21 Wahlscheinverzeichnisse, Vermerk im Wählerverzeichnis

IV. Wahlvorschlagsverfahren

§ 22 Beteiligungsanzeige
§ 23 Wahlvorschläge bei Landtagswahlen
§ 24 Wahlvorschläge bei Kommunalwahlen
§ 25 Zulassung der Wahlvorschläge
§ 26 Beschwerde gegen die Entscheidung des Wahlausschusses
§ 27 Bekanntmachung der Wahlvorschläge

V. Vorbereitung des Wahltages

§ 28 Briefwahl, Zulassung der Wahlbriefe
§ 29 Wahlbezirke, Wahlräume
§ 30 Stimmzettel
§ 31 Wahlzeit

VI. Wahltag

§ 32 Stimmabgabe
§ 33 Stimmabgabe mit Wahlschein
§ 34 Hilfeleistung bei der Stimmabgabe
§ 35 Schluss der Wahlhandlung

VII. Wahlergebnis

§ 36 Wahlergebnis im Wahlbezirk
§ 37 Endgültiges Wahlergebnis
§ 38 Ergebnis der Landeslistenwahl

VIII. Wahlen in besonderen Fällen, indirekte Wahlen

§ 39 Wahlen in besonderen Fällen
§ 40 Wiederholungswahl
§ 41 Nachwahl, Ergänzungswahl
§ 42 Neuwahl wegen Neubildung einer Gemeinde
§ 43 Indirekte Wahl

IX. Wahlprüfung, Nachrücken

§ 44 Ladung im Wahlprüfungsverfahren
§ 45 Bekanntmachung von Entscheidungen im Wahlprüfungsverfahren
§ 46 Nachrücken

X. Schlussbestimmungen

§ 47 Wahlkosten von Landtagswahlen
§ 48 Übergangsregelung
§ 49 Anlagen
Verzeichnis der Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6





Aufgrund des § 71 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) verordnet das Innenministerium und aufgrund des § 49 Absatz 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 690) verordnet das Innenministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium: