2030-4-32

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des
gehobenen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Rentenversicherung bei
der Landesversicherungsanstalt Mecklenburg-Vorpommern
(Ausbildungs- und Prüfungsordnung Rentenversicherung - APORV M-V)

Vom 14. Dezember 1998

Fundstelle: GVOBl. M-V 1998, S. 919

Ausgabe im Zusammenhang

Änderungen

1.

§ 4 geändert durch Artikel 3 Abs. 12 des Gesetzes vom 1. Dezember 2008 (GVOBl. M-V S. 461)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Allgemeinen Voraussetzungen
§ 2 Bewerbung
§ 3 Auswahl
§ 4 Einstellung
§ 5 Rechtsstellung

Abschnitt 2
Ausbildungsgrundsätze

§ 6 Ziel der Ausbildung
§ 7 Ausbildungsbehörden, Ausbildungsstellen
§ 8 Ausbildungsleitung, Ausbildungsbeauftragte
§ 9 Ausbildungsausschuß, Prüfungsamt
§ 10 Prüfungskommissionen
§ 11 Dauer der Ausbildung
§ 12 Vorlesungsfreie Zeit, Urlaub
§ 13 Ausbildungsgang, Studium
§ 14 Fachtheoretische Studienzeiten
§ 15 Berufspraktische Studienzeiten
§ 16 Leistungsnachweise
§ 17 Befähigungsbericht
§ 18 Bewertung der Leistungen

Abschnitt 3
Grundstudium und Zwischenprüfung

Unterabschnitt 1
Grundstudium

§ 19 Ziel und Inhalt
§ 20 Leistungsnachweise im Grundstudium

Unterabschnitt 2
Zwischenprüfung

§ 21 Zweck und Inhalt
§ 22 Folgen bei Nichtbestehen

Abschnitt 4
Hauptstudium und Abschlußprüfung

Unterabschnitt 1
Hauptstudium

§ 23 Ziel und Inhalt
§ 24 Leistungsnachweise im Hauptstudium

Unterabschnitt 2
Abschlußprüfung

§ 25 Allgemeines
§ 26 Schriftliche Abschlußprüfung
§ 27 Prüfungsklausuren
§ 28 Kennzeichnung und Abgabe der Prüfungsklausuren
§ 29 Anonymität
§ 30 Bewertung der Prüfungsklausuren
§ 31 Zulassung zur mündlichen Abschlußprüfung
§ 32 Mündliche Abschlußprüfung
§ 33 Erkrankungen, Versäumnisse
§ 34 Folgen bei Unregelmäßigkeiten
§ 35 Ergebnis der Abschlußprüfung

Abschnitt 5
Laufbahnprüfung

§ 36 Prüfungsergebnis
§ 37 Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 38 Prüfungszeugnis
§ 39 Nichtbestehen der Laufbahnprüfung
§ 40 Folgen bei Nichtbestehen
§ 41 Prüfungsakten
§ 42 Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Abschnitt 6
Studienordnung

§ 43 Studienordnung

Abschnitt 7
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 44 Übergangsregelung
§ 45 Sprachliche Gleichstellung
§ 46 Anlagen
§ 47 Inkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2





Aufgrund von § 18 des Landesbeamtengesetzes vom 12. Juli 1998 (GVOBl. M-V S. 708) verordnet das Sozialministerium im Einvernehmen mit dem Innenministerium: