223-3-32

Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein,
Griechisch und Hebräisch
(ErgPrüfVO M-V)

Vom 16. Januar 1998

Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S. 336

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§ 10

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Vorläufige Verordnung über die Durchführung einer Ergänzungsprüfung in der lateinischen oder griechischen Sprache zum Erwerb des Latinums oder Graecums vom 23. Dezember 1992 (GVOBl. M-V 1993 S. 182), mit Ausnahme des § 8, der bis zum 30. September 2012 weitergilt, außer Kraft.

Schwerin, den 16. Januar 1998

Die Kultusministerin
Regine Marquardt