223-3-32 Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein, Griechisch und Hebräisch (ErgPrüfVO M-V) Vom 16. Januar 1998Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S. 336
Ausgabe im ZusammenhangZur Inhaltsübersicht
§ 10
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung
in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Vorläufige Verordnung über
die Durchführung einer Ergänzungsprüfung in der lateinischen oder
griechischen Sprache zum Erwerb des Latinums oder Graecums vom 23. Dezember 1992
(GVOBl. M-V 1993 S. 182), mit Ausnahme des §
8, der bis zum 30. September 2012 weitergilt, außer Kraft.
Schwerin, den 16. Januar 1998
Die Kultusministerin
Regine Marquardt |