223-3-32

Verordnung über Ergänzungsprüfungen in Latein,
Griechisch und Hebräisch
(ErgPrüfVO M-V)

Vom 16. Januar 1998

Fundstelle: GVOBl. M-V 1999, S. 336

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§ 9

Sprachliche Gleichstellung

Soweit in dieser Verordnung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.