2030-11-6

Landesverordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern
(Allgemeine Laufbahnverordnung - ALVO M-V)

Vom 29. September 2010

Fundstelle: GVOBl. M-V 2010, S. 565

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich, Zuständigkeiten
§ 2 Leistungsgrundsatz, Personalentwicklung
§ 3 Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen
§ 4 Stellenausschreibung

Abschnitt 2
Erwerb der Laufbahnbefähigung

§ 5 Befähigung

Unterabschnitt 1
Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber

§ 6 Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 1
§ 7 Bildungsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2
§ 8 Vorbereitungsdienst
§ 9 Ausbildung, Prüfung, Lehrende
§ 10 Vorbereitungsdienste in der Laufbahngruppe 1
§ 11 Vorbereitungsdienste in der Laufbahngruppe 2
§ 12 Hauptberufliche Tätigkeit
§ 13 Berufsqualifizierender Abschluss

Unterabschnitt 2
Laufbahnbefähigung nach den Vorschriften eines anderen Landes oder des Bundes

§ 14 In den anderen Ländern oder beim Bund erworbene Befähigung

Unterabschnitt 3
Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

§ 15 Anwendungsbereich
§ 16 Anerkennung
§ 17 Antrag
§ 18 Bewertung der Berufsqualifikationen
§ 19 Ausgleichsmaßnahmen
§ 20 Eignungsprüfung
§ 21 Anpassungslehrgang
§ 22 Verfahren
§ 23 Berufsbezeichnung

Abschnitt 3
Berufliche Entwicklung

Unterabschnitt 1
Gestaltung der Laufbahnen, Einstellung, Probezeit

§ 24 Gestaltung der Laufbahnen
§ 25 Laufbahnzweige
§ 26 Altersgrenze für die Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe
§ 27 Einstellung im ersten Beförderungsamt
§ 28 Probezeit
§ 29 Feststellung der Bewährung, Verlängerung der Probezeit

Unterabschnitt 2
Beförderungen

§ 30 Erprobungszeit
§ 31 Beförderung
§ 32 Durchführung des Nachteilsausgleichs

Unterabschnitt 3
Qualifizierung, Fortbildung

§ 33 Qualifizierung für Beförderungsämter
§ 34 Qualifizierung für Beförderungsämter der Laufbahngruppe 1
§ 35 Qualifizierung für Beförderungsämter der Laufbahngruppe 2
§ 36 Fortbildung

Unterabschnitt 4
Laufbahnwechsel

§ 37 Laufbahnwechsel innerhalb derselben Laufbahngruppe
§ 38 Allgemeine Bestimmungen zum Aufstieg
§ 39 Regulärer Aufstieg
§ 40 Erleichterter Aufstieg
§ 41 Praxisaufstieg

Unterabschnitt 5
Dienstliche Beurteilung

§ 42 Allgemeines
§ 43 Inhalt der Beurteilung
§ 44 Richtwerte
§ 45 Beurteilungsrichtlinien

Unterabschnitt 6
Landesbeamtenausschuss

§ 46 Entscheidung über Ausnahmen

Abschnitt 4
Besonderheiten für Kommunal- und Körperschaftsbeamtinnen und Kommunal- und Körperschaftsbeamte

§ 47 Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 48 Überleitung
§ 49 Übergangsbestimmungen für den Aufstieg
§ 50 Fortgeltung von Verwaltungsvorschriften
§ 51 Fortgeltung der Beurteilungsrichtlinien
§ 52 Übergangsbestimmungen für den Feuerwehrdienst
§ 53 Übergangsbestimmungen für das Auswahlverfahren nach den §§ 35 und 41
§ 54 Übergangsbestimmungen für die Verlängerung der Probezeit
§ 55 Anlagen
§ 56 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3





Aufgrund des § 16 Absatz 1 Satz 2 und des § 25 Absatz 1 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 1 Satz 3 des Landesbeamtengesetzes vom 17. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 687) verordnet die Landesregierung: