223-7

Gesetz über die Lehrerbildung in Mecklenburg-Vorpommern
(Lehrerbildungsgesetz - LehbildG M-V)

Vom 4. Juli 2011

Fundstelle: GVOBl. M-V 2011, S. 391

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziele, Inhalte und Aufgaben der Lehrerbildung
§ 2 Organisation der Lehrerbildung
§ 3 Aufgaben und Strukturen der Einrichtungen der Lehrerbildung

Abschnitt 2
Hochschulstudium

§ 4 Ziele, Aufgaben und Struktur des Hochschulstudiums
§ 5 Lehramtsstudiengänge
§ 6 Lehrämter
§ 7 Praktika und Schulpraktische Studien
§ 8 Erste Staatsprüfung

Abschnitt 3
Vorbereitungsdienst

§ 9 Ziel
§ 10 Aufnahme
§ 11 Zulassungsbeschränkungen
§ 12 Dauer und Einstellungstermine
§ 13 Zweite Staatsprüfung
§ 14 Anerkennung und Gleichstellung von Prüfungen und Lehramtsbefähigungen

Abschnitt 4
Fort- und Weiterbildung

§ 15 Aufgaben von Fort- und Weiterbildung und Personalentwicklung
§ 16 Träger und Anerkennung von Fort- und Weiterbildung
§ 17 Teilnahme- und Nachweispflicht
§ 18 Fortbildungsplan der Schule
§ 19 Weiterbildung

Abschnitt 5
Verordnungs- und Satzungsermächtigungen, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 20 Verordnungs- und Satzungsermächtigungen
§ 21 Übergangsvorschriften
§ 22 Inkrafttreten, Außerkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: