2186-6 Gesetz zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 24. Juni 2004Fundstelle: GVOBl. M-V 2004, S. 258
Ausgabe im ZusammenhangÄnderungen:
- 1.
Artikel 1 außer Kraft gesetzt durch Artikel 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V S. 378). Die Aufhebung wurde bestätigt im Artikel 2 der Bekanntmachung vom 5. März 2008 (GVOBl. M-V S. 102).
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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