223-6-1

Verordnung über die Bildung länderübergreifender Fachklassen
für Schüler und Schülerinnen in anerkannten Ausbildungsberufen
mit geringer Zahl Auszubildender
(Länderübergreifende Fachklassenverordnung - LüFklVO M-V)

Vom 3. März 2006

Fundstelle: GVOBl. M-V 2006, S. 295, Mittl.bl. BM M-V 2006, S. 79

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1
§ 2
Anlage Liste der anerkannten Ausbildungsberufe, für welche länderübergreifende Fachklassen eingerichtet werden, mit Angabe der aufnehmenden Länder (Berufsschulstandorte) und Einzugsbereiche (Stand der 17. Fortschreibung)





Aufgrund des § 115 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes vom 13. Februar 2006 (GVOBl. M-V S. 41) verordnet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: