1101-1-9

Entschädigung und Kostenpauschale für die Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern

Vom 30. Dezember 2011

Fundstelle: GVOBl. M-V 2012, S. 3

Aufgrund des § 28 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2007 (GVOBl. M-V S. 54), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1071), wird Folgendes bekannt gemacht:

Gemäß § 28 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes wird die Entschädigung nach § 6 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes nach Maßgabe der Entwicklung der Besoldung der Beamten und Richter im Land Mecklenburg-Vorpommern angepasst. Dabei ist die in § 6 Abs. 1 festgelegte Orientierung an der Besoldungsgruppe R2 für einen verheirateten Vorsitzenden Richter am Landgericht (R2) mit einem Lebensalter von 40 Jahren und zwei Kindern beizubehalten. Jährliche oder einmalige Sonderzahlungen bleiben bei der Berechnung außer Betracht. Das Gesetz über die Anpassung von Dienst-, Anwärter-, Amts- und Versorgungsbezügen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2011/2012 sowie zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 16. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1077) sieht eine Erhöhung der Dienstbezüge und sonstiger Bezüge ab dem 1. April 2011 um 1,5 Prozent vor.

Nach § 28 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes wird die Entschädigung nach § 6 Abs. 1 zum 1. Januar 2012 angepasst.

Gemäß § 28 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes teilt das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern die für die Anpassung der Kostenpauschale nach § 9 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes maßgebende Preisentwicklungsrate der Präsidentin des Landtages mit. In der Mitteilung des Statistischen Amtes wird die Preisentwicklungsrate für den Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 mit 2,1 Prozent beziffert.

Danach betragen ab 1. Januar 2012

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die Entschädigung nach § 6 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes

5.275,84 EUR,

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die Kostenpauschale nach § 9 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes

1.262,13 EUR.

Schwerin, den 30. Dezember 2011

Die Präsidentin des Landtages
Mecklenburg-Vorpommern
Sylvia Bretschneider