2186-15

Staatsvertrag über die NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie

Fundstelle: GVOBl. M-V 2008, S. 466

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts
NKL Nordwestdeutsche Klassenlotterie

§ 1 Errichtung, Rechtsform, Sitz
§ 2 Vermögensübertragung, Grundkapital,
Verteilung der Anteile
§ 3 Nachhaftung
§ 4 Haftungsverhältnisse
§ 5 Organe und Beiräte
§ 6 Gewährträgerversammlung
§ 7 Aufsichtsrat
§ 8 Vorstand
§ 9 Glücksspielaufsicht
§ 10 Staatsaufsicht
§ 11 Ergebnis- und Lotteriesteuerverteilung
§ 12 Betätigungsverbot
§ 13 Satzung
§ 14 Beitritt zur NKL
§ 15 Dauer des Vertrags, Kündigung und Vermögensauseinandersetzung
§ 16 Zulässigkeit der Umwandlung

Zweiter Teil
Übergangsvorschriften, Inkrafttreten

§ 17 Erster Vorstand
§ 18 Ratifizierung und Inkrafttreten





Die Länder

Berlin

Brandenburg

Freie Hansestadt Bremen

Freie und Hansestadt Hamburg

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Saarland

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

- im Folgenden: Vertragsländer -

schließen den nachstehenden Staatsvertrag: