454-1 Gesetz über die Zuständigkeit des Landtagspräsidenten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten Vom 30. Juni 1992Fundstelle: GVOBl. M-V 1992, S. 369
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Der Landtag hat das
folgende Gesetz beschlossen:
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