454-1

Gesetz über die Zuständigkeit des Landtagspräsidenten
für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
nach § 112 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Vom 30. Juni 1992

Fundstelle: GVOBl. M-V 1992, S. 369

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1
§ 2





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: