2186-4 Gesetz zum Staatsvertrag über die Bereitstellung von Mitteln aus den Oddset-Sportwetten für gemeinnützige Zwecke im Zusammenhang mit der Veranstaltung der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006 |
| Artikel 1 | |
| Artikel 2 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: