2032-14

Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge
der Parlamentarischen Staatssekretäre sowie entsprechender Versorgungsbezüge*)

*)Verkündet als Artikel 3 des Gesetz über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010 vom 17. Juni 2009 (GVOBl. M-V S. 395, 397)

Fundstelle: GVOBl. M-V 2009, S. 397

(1)

Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 7 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre .

(2)

Die Einmalzahlung nach Artikel 1 § 9 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre .