2032-14 Gesetz über die Anpassung der Amtsbezüge |
| *) | Verkündet als Artikel 3 des Gesetz über die Anpassung von Bezügen der Beamten, Richter, Mitglieder der Landesregierung und Parlamentarischen Staatssekretäre sowie der Versorgungsempfänger des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2009/2010 vom 17. Juni 2009 (GVOBl. M-V S. 395, 397) |
Fundstelle: GVOBl. M-V 2009, S. 397
Die Erhöhung nach Artikel 1 §§ 2 und 7 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre .
Die Einmalzahlung nach Artikel 1 § 9 gilt entsprechend für die Empfänger von Amts- und Versorgungsbezügen nach dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse Parlamentarischer Staatssekretäre .