210-2

Gesetz zur Ausführung des Gesetzes
über Personalausweise (AG-PAuswG)

Vom 10. Mai 1994

Fundstelle: GVOBl. M-V 1994, S. 574

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 1 Ausweispflicht
§ 2 Vorläufiger Personalausweis
§ 3 Sachliche Zuständigkeit
§ 4 Örtliche Zuständigkeit
§ 5 Pflichten bei der Antragstellung
§ 6 Ungültigkeit von Personalausweisen und vorläufigen
Personalausweisen
§ 7 Pflichten des Ausweisinhabers
§ 8 Unterrichtung von Polizeidienststellen und
Personalausweisbehörden bei Verlust
eines Personalausweises
oder vorläufigen Personalausweises
§ 9 Sicherstellung und Einziehung von Personalausweisen und
vorläufigen Personalausweisen
§ 10 Aufzeichnungspflicht
§ 11 Kosten
§ 12 Auskunft aus dem Personalausweisregister
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Verwaltungsvorschriften
§ 15 Einschränkungen von Grundrechten
§ 16 Übergangsvorschriften
§ 17 Inkrafttreten





Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: