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Gesetz zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden
der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern
(Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz - PetBüG M-V)

Vom 5. April 1995*

*Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Behandlung von Vorschlägen, Bitten und Beschwerden der Bürger sowie über den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetz - PetBüG M-V) vom 5. April 1995

Fundstelle: GVOBl. M-V 1995, S. 190

Ausgabe im Zusammenhang

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Abschnitt I
Allgemeiner Teil

§ 1 Eingabenrecht
§ 2 Grenzen der Behandlung von Eingaben
§ 3 Befugnisse
§ 4 Sachverhaltsermittlung

Abschnitt II
Der Bürgerbeauftragte

§ 5 Wahl und Rechtsstellung
§ 6 Aufgabenstellung
§ 7 Erledigung der Aufgaben
§ 8 Zusammenarbeit mit dem Landtag
§ 9 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

Abschnitt III
Der Petitionsausschuß

§ 10 Aufgabenstellung
§ 11 Ausführungen der Beschlüsse
§ 12 Sachverhaltsaufklärung gegenüber der Landesregierung
§ 13 Weitere Verfahrensweise
§ 14 Berichte der Beauftragten des Landtages