2250-1

Landespressegesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LPrG M-V)

Vom 6. Juni 1993

Fundstelle: GVOBl. M-V 1993, S. 541

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§ 18

Beschlagnahme zur Beweissicherung

Auf die Beschlagnahme einzelner Stücke eines Druckwerkes zur Sicherung des Beweises finden die §§ 12 bis 17 keine Anwendung.